Anlagevermittlung

„Vermittlung nach Kundenwunsch.“

Als Finanzdienstleister haben wir die Erlaubnis zur Anlagevermittlung, eine Finanzdienstleistung, die 2002 ins Kreditwesengesetz aufgenommen wurde. Während in der Anlageberatung grundsätzlich nur Empfehlungen ausgesprochen werden, beinhaltet unsere Funktion als Anlagevermittler den Erwerb oder die Veräußerung von Kapitalanlagen, die – abgrenzend zur Abschlussvermittlung – vom Kunden selbst mit oder ohne Beratung ausgewählt wurden.

Vermittlungsobjekte können alle Arten von Finanzinstrumenten und -produkten sein. Dazu zählen Geldmarktinstrumente, Devisen und Derivate (gemäß § 1 Abs. 11 KWG) ebenso wie Vermögensanlagen gemäß § 1 Abs. 2 VermAnlG, zum Beispiel Aktien, Darlehen oder Schuldverschreibungen, oder auch Anteile an Investmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 KAGB.

Der Service für unsere Kunden besteht in der Vermittlung oder im Nachweis von Geschäften, das heißt, wir führen die Vertragspartner zusammen.